Nach der deutschen Familienversicherung (DFV) gibt es seit 1. Mai auch die Pflegerentenversicherungen der IDEAL Lebensversicherung
als Unisex-Tarif.
Frauen müssen auch auch bei der IDEAL nicht mehr auf die günstigeren Beiträge im nächsten Jahr zu warten.
Als neues Highlight kann beim Unisex-Tarif eine neue, flexible Todesfallleistung vereinbart werden.
Stirbt die ersicherten Person vor Beginn der Pflegerentenzahlung werden je nach Vertragsgestaltung bis zu 100 % der eingezahlten Beiträge erstattet.
Der derzeit gültige und für Männer günstigerer Tarif bleibt bis zum 21.12.2012 geöffnet.
Gut gemachter Videobeitrag der Swiss Life zur Pflegeversicherung,
der erfreulicherweise recht neutral gehalten ist
IDEAL Lebensversicherung a.G.
Postfach 11 01 20, 10831 Berlin
Kochstraße 26, 10969 Berlin
Tel. 030-2587-0
Fax 030-2587-347
Web: www.ideal-versicherung.de
Die von der IDEAL Lebensversicherung angebotenen Pflegeprodukte:
- Die IDEAL PflegeRente
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- Das IDEAL PflegeKonto
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Pflegestufe I – erhebliche Pflegebedürftigkeit
In Pflegestufe 1 eingestuft wird, wer mindestens einmal am Tag bei mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung
oder Mobilität) einer Hilfe bedarf.
Darüberhinaus muss mehrmals pro Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Hilfe benötigt werden. Der Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 1,5 Stunden betragen, wobei mehr als 45 Minuten auf grundpflegerische Tätigkeiten entfallen müssen.
Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftigkeit
Schwere Pflegebedürftigkeit setzt voraus, dass mindestens dreimal täglich
zu verschiedenen Zeiten Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) benötigt wird. Darüberhinaus muss mehrmals pro Woche Hilfe bei der Versorgung im hauswirtschaftlichen Bereich von Nöten sein.
Der Zeitufwand muss mindestens 3 Stunden täglich betragen, hiervon müssen auf Leistungen im grundpflegerischen Bereich mindestens 2 Stunden entfallen.
Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftigkeit
Schwerstpflegebedürftig ist diejenige Person, deren Hilfebedarf derart umfangreich ist,
dass rund um die Uhr Hilfe benötigt wird.
Darüberhinaus muss mehrmals pro der Woche Hilfe
bei der Versorgung im hauswirtschaftlichen Bereich von Nöten sein.
Der Zeitaufwand muss mindestens 5 Stunden betragen, wobei auf Leistungen im grundpflegerischen Bereich (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mindestens vier Stunden entfallen müssen.
Härtefallregelung in der Pflegestufe III
Wenn die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt und ein außergewöhnlich hoher pflegerischer Aufwand vorliegt, kann die sogenannte Härtefallregelung in Anspruch genommen werden, was bedeutet, dass höhere Leistungen bezahlt werden.
Die AOK bietet auf Ihrer Internetseite einen “Pflegenavigator” an.
Hier können Sie, getrennt nach ambulanten oder stationären Einrichtungen,
suchen welche Angebote in Ihrer Nähe zu finden sind.
Teilweise haben Sie dann auch noch die Möglichkeit die Kosten für die Pflegeeinrichtung schätzen zu lassen.
Den Pflegenavigator finden Sie unter folgendem Link: Pflegenavigator der AOK
Das ZDF Magazin WISO hat heute im Bericht über die Unterhaltspflicht von Kindern bei Pflegebedürftigkeit der Eltern hingewiesen. Das Sozialamt kann von den Kindern verlangen für die Kosten, für die die Eltern nicht aufkommen können, einzustehen.
Mehr dazu finden Sie auf der WISO Seite unter: http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/31/0,1872,3968703,00.html

